BGH: Online-Shop muss deutlich auf Lieferkosten hinweisen

Begonnen von admin, Oktober 04, 2007, 10:57:23

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admin

Verbraucher müssen bei Bestellungen über das Internet deutlich auf Lieferkosten und Umsatzsteuer hingewiesen werden. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) müssen diese Angaben aber nicht auf derselben Internetseite wie Warenangebot und Preis stehen. Es reiche aus, dass die Informationen "leicht erkennbar und gut wahrnehmbar" auf einer gesonderten Seite zu finden seien, die der Käufer noch vor der Abgabe seiner Bestellung aufrufen müsse, entschied das Karlsruher Gericht am heutigen Donnerstag. 
(Quelle Heise.de)

Eine interessante Frage ergibt sich aus dem Satz "die der Käufer noch vor der Abgabe seiner Bestellung aufrufen müsse".
Was heißt hier "muss" und was heißt "Bestellung". ? Bestellung wird nämlich an anderer Stelle als das Anklicken des Warenkorbsysmbols
betrachtet. Nach meiner Meinung geht aber die Bestellung erst da los, wo der Button "bestellen" oder "zur Kasse" ist.
Bedeutet "muss" ein aktives bestätigen, etwas gelesen zu haben ?

Gruss hop