Ja bloß was soll man machen....
Im Endeffekt ist der Händler sowieso der Blöde.
Das geht schon los, wenn einer was bestellt und dann
die Lieferung einfach nicht mehr animmt.
Wer mit Endkunden arbeitet, kann ein Lied davon singen.
Aber zum Thema:
Neben den Bestellhinweisen - ohne deren Beachtung ja keiner
zum eigentlichen Bestllformular gelangt, tackern wir an
jede Rechnung die vollständigen AGB`s - in denen ja auch
intensiv auf das Rückgaberecht eingeangen wird.
Mehr kann man wohl nicht machen....oder ?
Andi