Autor Thema: Umsatzsteuer-iD  (Gelesen 7071 mal)

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Offline emil

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Umsatzsteuer-iD
« am: Februar 12, 2007, 21:53:20 »
Hallo,

wir haben zwar nur einige Artikel mit veränderter Umsatzsteuer, aber leider immer wieder ein Problem:
Es gibt die Sätze 1, 2 und 3. Aber die Datenbank-Variablen sind wohl dafür 0,1 und 2.

Darin verheddern wir uns immer wieder. Da wohl das Ändern wieder Anderen Probleme bereitet, wäre es vielleicht keine große Aktion, das mal in die Hilfe unter "Umsatzsteuer" und in die Oberfläche neben die Sätze einzutragen, damit man das immer parat hat und nicht erst wieder testen muß.

Ich bitte darum.

Viele Grüße
Emil 


Linkback: https://www.shoppilot.net/pf/index.php?topic=778.0
« Letzte Änderung: Februar 12, 2007, 21:55:34 von emil »

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Re: Umsatzsteuer-iD
« Antwort #1 am: Februar 13, 2007, 00:02:48 »
Hallo Emil,

Zitat
Es gibt die Sätze 1, 2 und 3. Aber die Datenbank-Variablen sind wohl dafür 0,1 und 2.
Ja richtig.

Zitat
Darin verheddern wir uns immer wieder. Da wohl das Ändern wieder Anderen Probleme bereitet, wäre es vielleicht keine große Aktion, das mal in die Hilfe unter "Umsatzsteuer" und in die Oberfläche neben die Sätze einzutragen, damit man das immer parat hat und nicht erst wieder testen muß.

Danke für die Anregung.
Wir werden überprüfen inwieweit das dokumentiert ist und entsprechend ergänzen.

Gruss hop


Offline Joachim

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Re: Umsatzsteuer-iD
« Antwort #2 am: Februar 15, 2007, 16:41:23 »
Stimmt, da schließe ich mich Emil an.
Das ist buchhaltungstechnisch etwas ungewöhnlich und wir haben es damals auch erst durch hop erfahren.
Ich glaube, es steht wohl im Handbuch, das überliest man aber schnell bzw. kommt erst garnicht auf den Gedanken, daß Wawi umgestrickt werde muss.

In dem Zusammenhang fallen mir noch mal die Versandkosten ein:
Die Zwangskopplung an den Steuersatz 1 (respektive Shop 0) ist auch nicht so glücklich.

Laut unserer Buchhaltung richtet sich der Satz nach der überwiegend versendeten Ware einer Warensendung (also auch im Mix).
z.B.: Senf + Kaffee + Nudeln + Pesto - und 1x Wein (= Steuersatz 2, respektive Shop 1) für Versandkosten.
« Letzte Änderung: Februar 15, 2007, 18:45:55 von Joachim »
Beste Gr?sse aus Berlin

Joachim
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Re: Umsatzsteuer-iD
« Antwort #3 am: Februar 15, 2007, 22:20:03 »
Hallo Joachim,

was Sie bei Steuersatz 1 eintragen, ist ja frei.
Wenn also überwiegend 7% Produkte verkauft werden, trägt man bei Steuersatz 1 "7%" ein.
Dann haben die Versandkosten auch 7%.

Gruss hop

Offline Joachim

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Re: Umsatzsteuer-iD
« Antwort #4 am: Februar 20, 2007, 21:15:48 »
Hallo hop,
ebend! Genau darum dreht es sich. Zwangskopplung an Steuersatz 1 (im Shop Null) -
ich schreibe mal aus Shopsicht und buchhalterischer Sicht, damits keine Missverständnisse in der Reihenfolge gibt:
 
Steuersatz 0 = 19%
Steuersatz 1 = 7 %
Steuersatz 2 = 0% (für Ausland)

Das Tauschen hat keinen Sinn,
weil der erste Kunde überwiegend Alkohol kauft, also die Versandkosten mit 19% Steueranteil belegt sind,
und der nächste Kunde schon überwiegend Feinkost kauft und die Versandkosten mit 7% ausgewiesen werden sollen,
aber die Bestätigungsmail einen Satz von 19% für Versandkosten ausweist.

Siehe Beispiel und formal nicht korrekt, wobei die Frage auftauchen kann: Interessiert das den Kunden und bemerkt es außer Steuerfritzen jemand:

6288         Kaffee Tansania Arabic         4     4,70   €    18,80   €                                                                     
6049         Zwiebelchutney              1     4,70   €     4,70   €
                                                                         
                                                  ------------------------
                                                Zwischensumme    23,50   €
                                                  ------------------------
                                                  Mindermenge     0,00   €
                                                Versandkosten     5,95   €
                                                  ------------------------
                                                  Nettobetrag    26,96   €
                                     enthaltene MwSt. (19.0%)     0,95   €
                                     enthaltene MwSt. ( 7.0%)     1,54   €
                                                  ------------------------
             Gesamtzahl:                        5      Summe:    29,45   €

Korrekt müsste die enthaltene Versandkosten-MwSt. mit 7% ausgewiesen werden.
Aber vielleicht ist das nur "Erbsenzählerei".

Der nächste Kunde mit einem Whisky-Kauf (19%) hätte das korrekte Ergebnis in dem ausgewiesenen Anteil, aber eben nur dieser Alko-Käufer.

9016         Whisky Tamnavulin 1993        1    42,80   €    42,80   €
                                                                         
                                                  ------------------------
                                                Zwischensumme    42,80   €
                                                  ------------------------
                                                  Mindermenge     0,00   €
                                                Versandkosten     5,95   €
                                                  ------------------------
                                                  Nettobetrag    40,97   €
                                     enthaltene MwSt. (19.0%)     7,78   €
                                                  ------------------------
             Gesamtzahl:                        1      Summe:    48,75   €

Ich mag das Thema nun nicht mehr so hoch hängen, weil dieses Problemchen im Shopbetrieb ganz sicher nicht lösbar ist.
Eigentlich betrifft es nur die Bestätigungsmail an die B2C-Kunden und die interessiert nur Brutto. und da kann ich MwSt. auch weglassen.
Und die offizielle Rechnung, die der Kunde bekommt, ist ja eh korrekt.

Schweren Herzens habe ich dem anderen betreuten Shop, da bis auf eine Ausnahme Bücher angeboten werden, wegen Quälerei mit der Buchhaltung, die Steuersätze tatsächlich ausgetauscht.
Shop 0 = 7%
Shop 1 = 19%
« Letzte Änderung: Februar 21, 2007, 22:24:52 von Joachim »

Offline admin

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Re: Umsatzsteuer-iD
« Antwort #5 am: Februar 21, 2007, 20:52:25 »
Hallo Joachim,

ja jetzt habe ich es verstanden worum, es Ihnen geht  :)

Nun sind meine Kenntnisse zugegeben eher begrenzt, da Steuerrecht nicht zu meinem Fachgebiet gehört  ;)

Zitat
Es gilt im UStG der Grundsatz der Einheitlichkeit der Leistung. Ein wirtschaftlich einlichkeit
der Leistung heitlicher Vorgang darf nicht in mehrere Leistungen aufgeteilt werden, wenn die gesamte
Leistung von ein und demselben Unternehmer erbracht wird. Nebenleistungen teilen das
Schicksal der Hauptleistung, d. h. ist die Hauptleistung steuerpflichtig, dann sind auch alle
Nebenleistungen steuerpflichtig, auch wenn für sie gesondert Entgelt entrichtet wird.
Beispiele: Warenlieferung + Versandkosten, Miete + Nebenkosten.

Das heisst also es wäre zu untersuchen, was bei einer Bestellung die Hauptleistung und eine Nebenleistung wäre,
richtig ?

Die Versandkosten sind eine Nebenlseistung klar.
Aber was ist die Haupleistung, da kann es schon schwierig werden.
Jemand kauft 50 Kilo Kartoffeln (7%) und ein Schälmesser (19%) dazu.
Also könnte man die Versandkosten mit 7% berechen.

Frage: Sieht das der Betriebsprüfer vom Finanzamt auch so ?
Wenn nicht, kann er kräftige Umsatzsteuernachzahlung verlangen ich glaube
bis zu 10 Jahre zurück.

Also ich würde hier auf Nummer sicher gehen.
Nur Waren zu 7% im Shop -> Versandkosten 7%
Sobald überhaupt Artikel mit 19% im Shop verkauft werder -> Versandkosten 19%
Zumal dem Händler die Umsatzsteuer nichts kostet.

Gruss hop

Offline Joachim

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Re: Umsatzsteuer-iD
« Antwort #6 am: Februar 21, 2007, 21:33:06 »
Hallo hop,

besten Dank für die Antwort. Ich glaube, wir können das Thema abschließen. Es ist zwar interessant, vielfältig und kurios, aber auch nicht mein Gebiet!

Nebenleistungen teilen das Schicksal der Hauptleistung - einfach genial köstliches Zitat und es trifft den Sachverhalt in einem kurzen Satz! Muss ich mir merken!

Um das Problem zu lösen, müsste unserem Shoppiloten quasi ein bißchen "Human-Tax-Intelligence"  ;D beigebracht werden.
(Wobei in unseren Landen die Erwähnung von Steuern und Intelligenz in einem Satz schon kabaretttauglich ist.)

Eigentlich betrifft es ja nur die Bestätigungsmail an den Kunden.
Ich hatte noch nicht die Zeit zu schauen, wo die Einstellung ist, daß König Kunde in der Bestätigungsmail nur die Gesamtsteuer ohne Splitting präsentiert bekommt.

Oder auch gar keine MwSt. zu sehen bekommt. Ist das überhaupt erlaubt?
Eigentlich ist eine solche Mail ja auch eine offizielle Auftragsbestätigung.
« Letzte Änderung: Februar 21, 2007, 22:34:48 von Joachim »

Offline Joachim

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Re: Umsatzsteuer-iD
« Antwort #7 am: Februar 21, 2007, 22:10:35 »
Bei dem Ausufern dieses Themas bitte nicht emils ursprüngliches Anliegen vergessen.  ;)