Autor Thema: SEPA  (Gelesen 11100 mal)

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SEPA
« am: Mai 03, 2013, 15:30:26 »
Hallo,

dazu habe ich einen lesenswerten Artikel gefunden:
http://t3n.de/news/sepa-lastschrift-online-handler-459766/

Die Lastschrift bei SEPA erfordert ja eine Mandat und dieses kann nur durch Unterschrift des Kunden zu Stande kommen.
Und das ist ein Problem für Online-Shops. Der Kunde wird wohl kaum vor seiner Bestellung  ein unterschriebenes Mandat
zusenden wollen. Nun soll aber auch die Lastschrift ohne Mandat akzeptiert werden. Allerdings könnte der Kunde dann
sein Geld noch 13 Monate lang zurückbuchen. Angeblich soll dies jetzt auch schon mit der herkömmlichen Lastschrift
möglich sein.

Falls die SEPA Lastschrift überhaupt noch genutzt wird, werden wir die Eingabemöglichkeit entsprechend erweitern.
Deshalb die Frage, wer möchte ab 2014 die SEPA Lastschrift nutzen ?




Linkback: https://www.shoppilot.net/pf/index.php?topic=1663.0

Offline admin

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Re: SEPA
« Antwort #1 am: Juni 07, 2013, 16:03:03 »
Hier eine nützliche Checkliste:
http://www.ebusiness-lotse-ostbayern.de/images/downloads/sepa-checkliste.pdf

Insgesamt erscheint mir das Verfahren so kompliziert, dass fraglich ist, ob es für den kleinen Unternehmer überhaupt noch interessant ist.

Und dann ist mir eine Sache aufgefallen, die meiner Meinung nach überhaupt nicht geht. Wenn man schon dabei ist
alles so toll zu standardisieren, dann lässt man offen von welcher Seite eine kurze Kontonummer mit Nullen aufgefüllt werden
soll. Die Kontonummer ist 10 stellig. Bei kürzeren Kontonummer sei es eine Entscheidung der jeweiligen Bank, ob mit führenden Nullen
oder nachfolgenden Nullen aufgefüllt werden soll. Das kann Unternehmen die den Bankeinzug umstellen jede Menge Arbeit machen.
Aber wir wissen ja schon, dass es nur darum geht, alles am Wohl der Banken auszurichten. Die haben offenbar die bessere Lobby.
 

Offline emil

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Re: SEPA
« Antwort #2 am: Juni 07, 2013, 21:10:58 »
Hallo Hop,

https://www.sepadeutschland.de/de/faq

"Bei der Bildung einer IBAN sind bei einigen Zahlungsdienstleistern besondere „IBAN-Regeln“ zu beachten, die noch nicht allgemein zugänglich sind. Ab Juni 2013 steht die von der Bundesbank bereitgestellte Bankleitzahlendatei in einer erweiterten Form zur Verfügung, die für jede Bankleitzahl ausweist, wie die IBAN korrekt ermittelt wird. Bis zu diesem Zeitpunkt kann eine Eigenberechnung einer IBAN aus den vorhandenen Kontonummer/Bankleitzahl-Kombinationen etwa zu einer falschen IBAN führen oder einer Bankleitzahl wird ein falscher BIC zugeordnet."

Ansonsten, wir nutzen Lastschriften nur für Stammkunden, bei denen würde ja das Mandat keine Problem machen. Für das Gelegenheits-Onlinegeschäft war uns das zu riskant, denn die Info, daß eine Lastschrift platzt oder zurückgegeben wurde, kommt später, als man die Ware liefern müßte.

Gruß Emil.