Hallo Hop
Original von hop
Sollte man diese alten Seiten löschen ? Ich glaube nicht, weil auch damit einen Kunden in den Shop ziehen kann. Ausserdem stehen diese Seiten auch noch im Goggle Archive.
Gut, das ist ein Argument.
Aber man sollte dann unbedingt darauf achten, z.B. Links für die AGB/Impressum längerfristig nicht zu ändern. Und im Falle von Änderungen der Rechtslage (z.B. Preisangaben usw.) müßte man unbedingt manuell löschen. Denn die rechtlich falsche Seite steht ja nachvollziehbar auf meinem Server!
Original von hop
Wir sollten im Falle der Bestellung eines Artikels, der nicht mehr geführt wird, diesen nicht in den Warenkorb eintragen (für 2.0 vorgesehen).
Einen entsprechenden Hinweis ausgeben und dem Besucher offerieren nach alternativ Artikeln im Shop zu suchen. So sähe jedenfalls die Optimallösung aus. Wir schauen mal, was sich machen lässt.
Ja, das ist unbedingt sehr wichtig. Sonst könnte ja der Mitbewerber behaupten, ich wolle z.B. nur den Kunden mit einem Produkt anlocken, daß ich nun nicht oder nicht so günstig anbiete, wie beworben.
Also ein ganz heißes Eisen! Es wäre nett, wenn es hier vorab ein Fix gäbe, daß zumindest die Eintragung eines nicht in der Datenbank vorhandenen Artikels unterbindet und einen kleinen Hinweis anzeigt, (Der Artikel ist nicht mehr vorhanden, möglicherweise haben Sie aus einer árchivierten Version den Artikel aufgerufen) und vielleicht zur Eingangsseite weiterleitet.
Ich weiß, ich quängle schon wieder, aber ich zahle nicht so gern für eine Abmahnung.
Viele Grüße
Emil