Hallo Andi,
wir praktizieren das einfache Lastschriftverfahren
(Einzugsermächtigungsverfahren) nur bei Kunden mit denen
wir schon lange und regelmäßig zusammenarbeiten
(so mindestens 1 Jahr per NN oder Vorkasse).
Es gibt neben dem klassischen Lastschriftverfahren aber
auch noch eine andere Möglichkeit, Geld 'einzuziehen':
Das ist das sogenannte Abbuchungsauftragsverfahren.
Hier bestätigt dir die Bank des Kunden, dass du das Geld
einziehen kannst und der Betrag vom Kunden nicht
zurückgebucht werden kann. Quasi eine Überweisung des
Kunden, die DU jedoch 'abbuchst'. Natürlich kennen die
Sachbearbeiter der Banken und Sparkassen das Verfahren nicht... ;-)
Ist es doch für sie viel lukrativer, wenn Geld ständig
zurückgebucht wird.
Unsere Erfahrungen mit dem Abbuchungsauftragsverfahren:
Im Shop bieten wir allen Kunden nur noch dieses Verfahren
an und haben auch ein entsprechendes Formular vorbereitet.
90% unserer Neukunden verstehen das jedoch erstmal nicht
und glauben, es handele sich um den 'normalen Bankeinzug'.
Da gibt's leider am laufenden Band Missverständnisse.
Trotzdem geben wir nicht auf...
Zwei Lastschriftverfahren
Bei Rücklastschriften mangels Deckung muss man
unterscheiden zwischen dem Einzugsermächtigungsverfahren
und dem Abbuchungsauftragsverfahren.
Beim selteneren Abbuchungsauftragsverfahren gibt der Kunde
der Bank eine Weisung, Lastschriften eines bestimmten
Gläubigers einzulösen. Bank und Kunde sind daran gebunden.
Beim normalen Einzugsermächtigungsverfahren, zum Beispiel
an der Supermarktkasse, unterschreibt der Kunde dem
Gläubiger eine Ermächtigung, Geld von seinem Konto
einziehen zu lassen. In diesem Fall kennt die Bank den
Vertrag zwischen Kunde und Gläubiger nicht und überprüft
ihn auch nicht.
Für den Kunden besteht der Vorteil bei diesem Verfahren
darin, dass er seiner Bank gegenüber eine
Widerspruchsmöglichkeit hat. Diese muss dann das per
Lastschrift von seinem Konto abgebuchte Geld zurückholen.
Der Kunde ist bei diesem Verfahren nicht zur Deckung
verpflichtet, da er im Prinzip nie wissen kann, wann ein
Gläubiger zu Recht oder zu Unrecht Geld per Lastschrift vom
Konto einziehen lässt.
Nachzulesen hier... > - Integration ins Shopsystem (SP E) möglich ?
Es gibt mittlerweile auch die Möglichkeit, direkt aus
dem Shop heraus ein Überweisungsformular aufzurufen und
dann einen Betrag direkt an den Shopbetreiber zu überweisen.
www.pago.de Falls jemand Preise von denen oder von anderen kennt,
würde mich das sehr interessieren...
jg