OLG Koblenz: Widerrufsbelehrung und Postfachanschrift

Begonnen von hop, März 31, 2006, 20:26:37

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hop

Das Oberlandesgericht Koblenz hat am 30.3.2006 entschieden, dass eine Posfachanschrift bei der Widerrufsbelehrung nicht ausreichend ist.

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Sch?ne Gr??e hop