Am 4. August 2011 traten die Änderungen zum Widerrufsrecht durch das "Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge" in Kraft. Als Onlinehändler sollten Sie Ihre Widerrufsbelehrung anpassen und die neuen Muster verwenden!
Mehr Info: Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern (http://"http://www.muenchen.ihk.de/mike/ihk_geschaeftsfelder/recht/Internetrecht/Widerruf-im-Internet.html")
..... und die Übergangsfrist ist drei Monate, also ab heute wird abgemahnt.
Mehr dazu und eine sehr konkrete Anleitung
http://www.internetrecht-rostock.de/Gesetze/muster_wider.htm
Gruß Emil