Eine Pflicht zur Aufklärung zum Datenschutz besteht nach meiner Meinung nicht, da dies ohnehin gesetzlich geregelt ist. Nur denke ich es ist durchaus positiv wenn man sich diesbezüglich erklärt. Z.B so:
Hinweise zum Datenschutz
Wir respektieren die Privatsphäre unserer Nutzer und verpflichten uns, die persönlichen Daten unserer Kunden vertraulich zu behandeln.
Wir erheben, verarbeiten und nutzen Ihre Daten zur Durchführung unseres Dienstes, insbesondere zur Abwicklung von Bestellungen in unserem Bookshop und der Pflege der laufenden Kundenbeziehung. Diese Daten umfassen Namen, Anschrift, Bankverbindung, Unternehmensgrösse, Branche, Position und Funktion. Beteiligte Dienstleister erhalten Ihre Daten nur, soweit es für die Durchführung unseres Dienstes erforderlich ist. Anderen Unternehmen stellen wir Ihre Adressdaten zur Verfügung, wenn diese Ihnen interessante Informationen zusenden wollen.
Es erfolgt keine Speicherung von IP-Adressen oder personenbezogenen Nutzerprofilen.
Wir haben uns verpflichtet Kundendaten vertraulich zu behandeln und erwarten dies auch von unseren Kooperationspartnern. Wenn Sie künftig unsere interessanten Angebote nicht mehr erhalten möchten, können sie bei uns der Verwendung Ihrer Daten für Werbezwecke widersprechen.
Bei Fragen zum Thema Datenschutz bei "shop" wenden Sie sich bitte an
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