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eCommerce allgemein => Aktuelle Rechtssprechung => Thema gestartet von: hop am Juni 08, 2006, 15:36:30
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Hallo,
ein Richterspruch hat den jüngsten Auswüchsen der Abmahnpraxis einen Riegel vorgeschoben. Das Landgericht Bielefeld hat im Rechtsstreit dreier Onlineshops für Druckerzubehör gegen den abmahnenden IT-Händler Digital WorldNet entschieden.
http://openpr.de/news/89571.html
Interessant ist auch, dass der Abmahngrund als »sehr fraglich« bezeichnet wird. Hierzu steht auch noch
eine Entscheidung des BGH aus.
Gruss hop