Alptraum Rückgaberecht

Begonnen von jg, November 03, 2002, 12:47:54

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jg

Artikel auf teltarif.de
Der Gesetzestext dazu

Demnächst wird man Kunden - neben dem eigentlichen Produkt -
wohl auch noch die AGB's per Einschreiben mit Rückschein
mitschicken müssen. Am besten natürlich gleich auf mehreren
Datenträgern - zB. auf Papier, Diskette, CD, vorgesprochen
auf Kassette oder Video usw.    ;-)

jg
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www.schmuckzone.de

Andi

Ja bloß was soll man machen....

Im Endeffekt ist der Händler sowieso der Blöde.
Das geht schon los, wenn einer was bestellt und dann
die Lieferung einfach nicht mehr animmt.
Wer mit Endkunden arbeitet, kann ein Lied davon singen.

Aber zum Thema:
Neben den Bestellhinweisen - ohne deren Beachtung ja keiner
zum eigentlichen Bestllformular gelangt, tackern wir an
jede Rechnung die vollständigen AGB`s - in denen ja auch
intensiv auf das Rückgaberecht eingeangen wird.

Mehr kann man wohl nicht machen....oder ?

Andi
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