Hallo,
ich habe da folgenden Text von einem Kunden zugesendet bekommen:
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Bitte um Beachtung:
Um das grundsätzliche uneingeschränkte Recht einer Rückbelastung vor Missbrauch zu schützen wurden von den Kreditkartenunternehmen eine zusätzliche Kartenprüfnummer eingeführt, die nur auf der Kreditkarte steht, nicht angedruckt wird und nicht auf dem Magnetstreifen zu finden ist.
Um diese Nr. zu kennen, muss man physikalisch im Besitz der Karte sein.
Diese Nummer muss am 1.1.2003 zur Autorisierung mit angegeben werden.
Weitere Infos findet Ihr auf dem Anhang.
In Zukunft muss abgefragt werden:
Name des Karteninhabers
Karten Nr..
Kartenprüfnummer
Gültigkeit.
Rückbelastungen können vorgenommen werden wenn der Kunde:
1) bestreitet, dass er oder eine von ihm bevollmächtigte Person die Weisung zur Bezahlung unter Belastung seines Kartenkontos erteilt hat.
2) bestreitet, dass die Lieferung an die in der Bestellung angegebene Lieferadresse erfolgt oder die Dienstleistung erbracht wurde
3)erklärt, dass in der Leistung die zugesicherten Eigenschaften fehlen.
Eine Rückbelastung wird nicht vorgenommen, wenn wir innerhalb von 30 Tagen dokumentiert nachweisen können:
zu 1)das eine bevollmächtigte Person bestellt hat entweder durch die Kartenprüfnummer oder durch eine schriftliche Bestellung des Karteninhabers
zu 2) wenn wir die Lieferung durch einen Abliefernachweise nachweisen können. Deshalb bei Kreditkartenzahlungen Nachweise wie Paketkarte oder DHL Lieferung erforderlich
zu 3) durch eine Produktbeschreibung, dass das Gerät die zugesicherte Eigenschaft hat.
Wichtig ist für unseren Shop im Internet, dass die Kartenprüfnummer eingegeben werden kann. Mus bis 1.1.2003 möglich sein
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Und hier meine Fragen:
1. Wie baue ich die Kartenprüfnummer ein, damit diese auch von dem iboshop.cgi überprüft wird.
2. Gibt's da schon was zum Nachlesen über diese Änderungen?
Doni
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