Onlineshop mit Zufallszahlen Generator

Begonnen von hop, Dezember 18, 2002, 17:19:25

« vorheriges - nächstes »

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

hop

Sch?ne Gr??e hop

Andi

wer im Glashaus sitzt ...
Michael Boettcher (18. Dezember 2002 13:32)

... bracuht Publicity.

Abgemahnt durch die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
(http://www.vzbv.de ), Markgrafenstr. 66, 10969 Berlin wurde auch ein
Shop, bei dem angeblich keine technischen Mittel zur Erkennung und
Berichtigung von Eingabefehlern bei Absenderangaben und
Bankverbindung bereitgehalten werden. Vertragsstrafe: 5.100,- EUR.
Die Abmahnung kam vorab per Fax. Die Betreiberin bestreitet, daß es
diese Korrekturmöglichkeit nicht gibt. Sie schreibt:

Eingabefehler bei Absendereingabe: Wenn der Kunde einen Fehler
bemerkt kann er entweder eine Seite zurückgehen oder er klickt auf
den Button "Bestellseite" im Logoframe. In beiden Fällen öffnet sich
wieder die Bestellseite, auf der er seine Eingaben berichtigen kann.
Berichtigung der Bankverbindung: Hier ist die Berichtigung jederzeit
möglich, da die Eingabe der Bankverbindung auf der letzten Seite
erfolgt.

Die um Tat befragte IHK in Koblenz empfiehlt ihr dennoch alles zu
machen, was von der Verbraucherzentrale verlangt wird: nochmals einen
2. Link zurück zur Bestellseite einfügen, die Unterlassungserklärung
samt Konventionalstrafe unterschreiben und die Gebühren (die auf
jeden Fall noch per Post kämen) bezahlen.

Diesen Rat hätte man sich schenken können. Es gibt keine rechtliche
Handhabe eine bestimmte Form der Bedienung vorzuschreiben. Im BGB
312e heißt es dazu: ".. angemessene, wirksame und zugängliche
technische Mittel zur Verfügung zu stellen, mit deren Hilfe der Kunde
Eingabefehler vor Abgabe seiner
Bestellung erkennen und berichtigen kann, .."
Hier ist also keine technische Form vorgeschrieben. Es wird lediglich
festgelegt, daß man vor der Sendung seine Eingaben korrigieren können
muß - falls man nicht den Vorgang insgesamt abbricht. Nun realisieren
das viele Shops so, daß man nach der Betätigung eines
"Bestellen"-Buttons nochmal seine Daten sieht, und mit der Betätigung
eines weiteren Buttons dann die Bestellung ansenden kann, oder aber
Korrekturmöglichkeiten erhält. Ein System hat aber unter keinen
Umständen die Möglichkeit die Eingaben zu prüfen. Man könnte also
nach dem zweiten Button einen dritten verlangen, dann einen vierten
usw., wenn es nur eine technische Möglichkeit gäbe den Forderungen
nach Korrektur zu genügen. Es gibt aber durch aus mehrere
Möglichkeiten. Wenn dem Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. nur
eine bekannt ist oder sie glauben dies verstanden zu haben: ihr
Problem.

So kann man im besagten Shop die Produktauswahl und die persönlichen
Daten (Name, Adresse, Mail) zu jedem Zeitpunkt ändern. Besteller im
Internet sind alles andere als blöd, zumal es so kompliziert nicht
ist. Selbst ich habe es verstanden. Die Bankdaten werden dabei erst
im letzten Schritt abgefragt. Die entsprechenden Felder lassen sich
nun aber solange editieren, bis man den "Bestellen"-Button betätigt.
Man kann alternativ auch zur Produktwahl oder Korrektur persönlicher
Daten verzweigen. Da diese Korrekturen - auch der Bankdaten -
eindeutig "vor" der Bestellung möglich sind, irrt die
Verbraucherzentrale. Zudem ist man gar nicht gezwungen zu senden, man
kann wahlweise auch Alles ausdrucken und per Fax übermitteln. Man hat
daher auch keine Veranlassung dem Rat des IHK-Weicheis zu folen, es
sei denn, man ist besonders obrikeitshörig, konfliktscheu, gehemmt
oder massiv angstgeplagt.

Eine Kontrollbestellung im Shop auf
http://www.vzbv.de/shop/index.phtml ergab dann, daß der Shop des
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. ohne weitere Rückfrage die
Fake-Bestellung angenommen hat. Ich war völlig überrascht, daß dieser
Shop der Leute, die Alles so genau wissen wollen, wie ein richtiger
Shop funktioniert, es selbst nicht anders machen. Den falschen Aufbau
der Mailadresse hatte man noch erkannt, dann aber, mit ja@nein.de
ohne jede Rückfrage die Bestellung angenommen. Korrektur der
Eingaben: Fehlanazeige. Demnach werden, folgt man der Argumentation
des Verbandes, keine technischen Mittel zur Erkennung und
Berichtigung von Eingabefehlern bei Absenderangaben und
Bankverbindung bereitgehalten. Meine Frage war, ob der Verband sich
daher einmal selbst abmahnt? Kurz nach der Veröffentlichung des
"Tests" wurde dann der Shop des Bundesverbandes geändert. Was die
wohl mit meiner Bestellung gemacht haben? Da fehlte ja noch einiges.
Naja, vielleicht hätte die angeforderte Broschüre ähnlich
"hochklassig" Ratschläge enthalten, an deren Umsetzung die
Verbraucherzentrale noch übt. Schwamm drüber.

M. Boettcher
Alufelgen - Reifen - Komplettr?der
www.auto-tuning-shop.com