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ShopPilot => Shopbetrieb => Thema gestartet von: Andi am Januar 15, 2004, 15:36:05

Titel: Versand von D nach CH und andere
Beitrag von: Andi am Januar 15, 2004, 15:36:05
Hallo Ihr netten User,

habe mal eine Frage zum Versand und Mwst.

Wir haben viele Interessenten und auch Kunden aus
der Schweiz (und anderen Ländern).

Bisher haben wir immer auch Bestellungen von Schweizer Kunden
mit deutscher Mwst berechnet (so wie alle anderen Kunden).

Wie ist denn nun eigentlich die Verfahrensweise ??


Kann man einem Kunden aus CH auch nur den Nettobetrag
berechnen (und hat dann keine Probs mit dem Finanzamt) ?
Was sagt der Zoll dazu ?

Wie siehts mit Kunden aus Österreich aus ? - die sind ja EU..
Muss man denen die Mwst berechnen ?


Würde mich freuen, wenn uns da jemand mal Auskunft erteilen kann.

Danke und Grüße
von Andi
Titel:
Beitrag von: Robco am Januar 15, 2004, 18:12:44
Hallo Andi,

ich gehe davon aus, du meinst B2C-Kunden, also Privatleute, keine Händler.
Wir haben auch viele Schweizer, die bei uns einkaufen und berechnen denen keine deutsche MwSt. Sie müssen dann bei Einfuhr der Ware die schweizer MwSt zahlen, die niedriger ist als die deutsche Mwst. Dazu muss man dem Paket zusätzlich zu der int. Paketkarte noch eine Zollinhaltserklärung beifügen.

Bei Lieferung in EU-Länder, wie z.B. Österreich, muss immer die deutsche MwSt berechnet werden. Außer, es handelt sich um B2B-Kunden, da muss man dann halt auf der Rechnung die USt-ID-Nr. des Kunden aufführen und am Ende des Jahres eine Auflistung der Umsätze an das Bundesamt der Finanzen in Saarlouis schicken.

Hoffe, das hilft weiter.
Liebe Grüße
Robco
Titel:
Beitrag von: hop am Januar 15, 2004, 22:06:32
Grundsätzlich gilt die Regel

1. Privatpersonen zahlen die Ust des Lieferlandes in der EU.

2. Unternehmen die über Ust-ID verfügen zahlen keine Ust in der EU.

Bei Lieferungen in nicht EU-Länder wird keine Ust berechnet,
der Abnehmer muss aber ggfs. Einfuhrumsatzsteuer und Zoll bezahlen.

1. und 2. gilt nicht wenn der Umsatz innerhalb eines Jahres in ein Land eine Schwelle überschreitet (z.B. 50.000 EUR). In diesem Fall müsste die Umsatzsteuer des Abnehmerlandes berechnet werden.

Genauer nachzulesen hier:

http://www.fm.rlp.de/Service/DOC/Steuern/EU_Umsatzsteuer_2003.pdf (http://www.fm.rlp.de/Service/DOC/Steuern/EU_Umsatzsteuer_2003.pdf)

hop
Titel:
Beitrag von: Andi am Januar 15, 2004, 22:58:10
@Robco und @hop

Vielen Dank für die interessanten Infos.
Na da werden die Schweizer sich aber freuen...


 8) Andi