Hallo,
ein Richterspruch hat den jüngsten Auswüchsen der Abmahnpraxis einen Riegel vorgeschoben. Das Landgericht Bielefeld hat im Rechtsstreit dreier Onlineshops für Druckerzubehör gegen den abmahnenden IT-Händler Digital WorldNet entschieden.
http://openpr.de/news/89571.html
Interessant ist auch, dass der Abmahngrund als »sehr fraglich« bezeichnet wird. Hierzu steht auch noch
eine Entscheidung des BGH aus.
Gruss hop