Grundsätzlich gilt die Regel
1. Privatpersonen zahlen die Ust des Lieferlandes in der EU.
2. Unternehmen die über Ust-ID verfügen zahlen keine Ust in der EU.
Bei Lieferungen in nicht EU-Länder wird keine Ust berechnet,
der Abnehmer muss aber ggfs. Einfuhrumsatzsteuer und Zoll bezahlen.
1. und 2. gilt nicht wenn der Umsatz innerhalb eines Jahres in ein Land eine Schwelle überschreitet (z.B. 50.000 EUR). In diesem Fall müsste die Umsatzsteuer des Abnehmerlandes berechnet werden.
Genauer nachzulesen hier:
http://www.fm.rlp.de/Service/DOC/Steuern/EU_Umsatzsteuer_2003.pdf hop