Am 4. August 2011 traten die Änderungen zum Widerrufsrecht durch das "Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge" in Kraft. Als Onlinehändler sollten Sie Ihre Widerrufsbelehrung anpassen und die neuen Muster verwenden!
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Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern