Wie erwartet, "dürfen" die Online-Händler zum Jahreswechsel
ihre Shops an die neue Gesetzeslage anpassen, so auch in
diesem Jahr.
Aus der neuen Preisangabenverordnung (Tritt zum 1.1.2003 in
Kraft) ergeben sich aus eminer Sicht Änderungen in
folgenden Punkten:
- Ausdrücklicher Hinweis auf enthaltene Umsatzsteuer und
sonstige Kosten.
- Versandkosten und Sonstige Kosten müssen explzit
ausgewiesen werden. Eine Angabe in den AGB reicht nicht
mehr.
Beide Punkte (Punkt 1 Text in Vorlage einfügen, Punkt 2
Versand und Zahlungkosten Im Warenkorb anzeigen) sind mit
der derzeitigen ShopPilot Software realisierbar und von den
meisten Händlern werden die Versandkosten etc. im Warenkorb
schon ausgewiesen.
Diese Änderungen betreffen alle Shops, die an private Endkunden liefern.
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Artikel aus Heise-News hop