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Autor Thema: Zertifizierte eMails bei Online-Rechnungen?  (Gelesen 7410 mal)
rhae
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« am: Januar 10, 2007, 09:14:51 »

Hallo,

vor ein paar Tagen rief mich jemand an und fragte ob wir in unseren Shops zertifizierte eMails bei Online-Rechnungen verwenden. Dies sei seit 1.1.07 vom Gesetzgeber so vorgeschrieben. Nicht-zertifizierte Rechnungsmails würden nur noch für eine kurze Übergangszeit toleriert. Ich war recht überrascht, sagte ihm, dass auch meine Bestellung von Amazon (einen Tag zuvor) mit einer ganz gewöhnlichen eMail-Rechnung ankam (hatte mich da aber obendrein getäuscht, denn im gelieferten Paket war eine ausgedruckte Rechnung beigelegt) und zeigte kein weiteres Interesse. Der gute Herr bot mir ein von ihm entwickeltes System zum Preis von 298 EUR an, mit dem man seine eMails zertifizieren könnte.

Naja sei's drum - was ist denn an dieser neuen Regelung dran und wie zertifiziert man eMails? Ist das sowas wie ein SSL-Key von Thawte & Co oder eine Art PGP-Key?


Viele Grüße Ralph
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admin
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« Antwort #1 am: Januar 11, 2007, 11:47:46 »

Hallo,

lt. Steuerberater gibt es  keine neue Regelung ab dem 1.1.2007.
Es gibt jedoch die Problematik "Vorsteuerabzug bei elektronischen Rechnungen".
Hier ist eine elektronische Signatur bei per Mail übermittelten Rechnungen vorgeschrieben
(seit Mitte 2005, glaube ich).
Dies betrifft aber in der Praxis wahrscheinlich nur den, der seine Buchhaltung vollständig oder teilweise
elektronisch führt, also kein Papierbelege mehr hat.
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emil
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« Antwort #2 am: Januar 12, 2007, 00:11:46 »

Hallo hop,

die per Mail - oder auch per Computerfax - übermittelte Rechnung darf nur zum Vorsteuerabzug genutzt werden, wenn sie den Vorgaben des BMF-Schreibens vom 29.1.2004 entsprechen. Dazu ist die qualifizierte elektronische Signatur zwingend erforderlich. 

http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C4177951_L20.pdf
http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C4175608_L20.pdf

Die Telekom schickt immer eine seperate Signaturdatei mit.

Wie man prüfen will, wer die PDF-Rechung ausgedruckt hat, und was mal aus den Google und Ebay-Rechnungen im Prüfungsfall wird, ist mir zwar nicht klar. Aber da wird es noch einiges Entsetzen geben. Jedenfalls haben dann die Prüfer absolut freie Hand.

Viele Grüße
Emil 
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