Hallo hop,
die per Mail - oder auch per Computerfax - übermittelte Rechnung darf nur zum Vorsteuerabzug genutzt werden, wenn sie den Vorgaben des BMF-Schreibens vom 29.1.2004 entsprechen. Dazu ist die qualifizierte elektronische Signatur zwingend erforderlich.
http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C4177951_L20.pdf http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C4175608_L20.pdf Die Telekom schickt immer eine seperate Signaturdatei mit.
Wie man prüfen will, wer die PDF-Rechung ausgedruckt hat, und was mal aus den Google und Ebay-Rechnungen im Prüfungsfall wird, ist mir zwar nicht klar. Aber da wird es noch einiges Entsetzen geben. Jedenfalls haben dann die Prüfer absolut freie Hand.
Viele Grüße
Emil